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Herzöge, Grafen, Fürsten
Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Deutsches Reich - Heiliges Römisches Reich
Das Deutsche Reich ist aus dem 843 durch Teilung des Reiches Karls des Großen und Ludwigs des Frommen gebildeten ostfränkischen Reich entstanden, das im 10. Jahrhundert allmählich als Deutsches Reich (regnum Teutoniae) empfunden wurde. Dazu gehörten damals auch Luxemburg, Teile Belgiens und der Niederlande, der Schweiz und Frankreichs (Lothringen und Elsaß). Zum Deutschen Reich kamen durch Heirat und Erbschaft 960 Norditalien (regnum Italiae) und 1033 Burgund (Teile der Schweiz und Ostfrankreichs). Da die deutschen Könige auch römische Kaiser waren, ist das Reich seit dem 12. Jahrhundert als Römisches Reich verstanden worden, wobei zur Abgrenzung vom heidnischen Römerreich der Begriff Heilig (Sacrum imperium Romanum) hinzugesetzt wurde. Der volle Titel des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation kam erst im Spätmittelalter auf. Der deutsche König und Kaiser war das Haupt dieses Reiches, das im Westen und Süden weit über das Gebiet des heutigen Deutschland hinausreichte.